
Eisenbahninfrastruktur (HRP)

Gemäß § 10 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) werden hiermit die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen veröffentlicht.
Die Bedingungen gelten ab dem 01.01.2026.
Unsere Standorte
| Hafen Ludwigshafen | Hafen Wörth |
|---|---|
| mit insgesamt 14,451 km Länge mit einem Anschluss an das regionale und überregionale Schienennetz über die zuständige Güterverteilstelle: Ludwigshafen am Rhein, Hauptbahnhof. | mit insgesamt 5,1 km Länge mit einem Anschluss an das regionale und überregionale Schienennetz über die zuständige Güterverteilstelle: Bahnhof Wörth a.R. |
Nutzungsbedingungen und Entgelte
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil
Entgeltgrundsätze / Entgeltverzeichnis
für Serviceeinrichtungen
Entgeltgrundsätze / Entgeltverzeichnis
für Serviceeinrichtungen
Zugangsberechtigte können Anträge auf Zugang zur Serviceeinrichtung schriftlich richten an:
Häfen Rheinland-Pfalz GmbH
Zollhofstraße 4
67061 Ludwigshafen

