Eisenbahninfrastruktur (HRLP)

Gemäß § 10 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) werden hiermit die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen veröffentlicht.

Standorte:

Hafen LudwigshafenHafen Wörth
mit insgesamt 5,1 km Länge mit einem Anschluss an das regionale und überregionale Schienennetz über die zuständige Güterverteilstelle: Bahnhof Wörth a.R.mit insgesamt 5,1 km Länge mit einem Anschluss an das regionale und überregionale Schienennetz über die zuständige Güterverteilstelle: Bahnhof Wörth a.R.

Hafen Ludwigshafen

Allgemeiner Teil (NBS-AT)



Hafen Wörth

Allgemeiner Teil (NBS-AT)



Hafen Ludwigshafen

Besonderer Teil (NBS-BT)



Hafen Wörth

Besonderer Teil (NBS-BT)


Entgeltegrundsätze der Hafenbetriebe Ludwigshafen 


Zugangsberechtigte können Anträge auf Zugang zur
Serviceeinrichtung schriftlich richten an:

Häfen Rheinland-Pfalz GmbH
Zollhofstraße 4
67061 Ludwigshafen


Cookie Consent mit Real Cookie Banner