
Gemäß § 10 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) werden hiermit die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen veröffentlicht.
Standorte:
| Hafen Ludwigshafen | Hafen Wörth |
|---|---|
| mit insgesamt 14,451 km Länge mit einem Anschluss an das regionale und überregionale Schienennetz über die zuständige Güterverteilstelle: Ludwigshafen am Rhein, Hauptbahnhof. | mit insgesamt 5,1 km Länge mit einem Anschluss an das regionale und überregionale Schienennetz über die zuständige Güterverteilstelle: Bahnhof Wörth a.R. |
Entgeltegrundsätze der Hafenbetriebe Ludwigshafen
Zugangsberechtigte können Anträge auf Zugang zur
Serviceeinrichtung schriftlich richten an:
Häfen Rheinland-Pfalz GmbH
Zollhofstraße 4
67061 Ludwigshafen
